Fördermöglichkeiten für Ihre neue Wärmepumpe
Der Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Elektroheizung gegen eine moderne Wärmepumpe kann staatlich gefördert werden. Dadurch lassen sich die Investitionskosten deutlich senken und gleichzeitig die Heizkosten langfristig besser kalkulieren.
Mit dem Wärmepumpen-Fördercheck von ATZ Gebäudetechnik erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Förderung für Ihr Gebäude möglich sein könnte.
Wichtig: Die Angaben dienen als unverbindliche Ersteinschätzung. Die endgültige Prüfung und Bewilligung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe sind aktuell Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
Die Förderung setzt sich je nach Situation aus mehreren Bausteinen zusammen:
30 % Grundförderung
Die Grundförderung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung, zum Beispiel einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
5 % Effizienzbonus
Ein zusätzlicher Effizienzbonus kann möglich sein, wenn die Wärmepumpe besonders effizient arbeitet, zum Beispiel bei Nutzung von Erdreich, Wasser, Abwasser oder bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290.
20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Dieser Bonus kann möglich sein, wenn eine alte, funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Auch alte Gas- oder Biomasseheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
30 % Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt.
Beispielrechnung
Angenommen, eine neue Wärmepumpe inklusive Montage, Speicher, Anpassungsarbeiten und Demontage der alten Heizung kostet 24.000 €.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der maximale Fördersatz von 70 % erreicht wird, könnte der Zuschuss betragen:
24.000 € × 70 % = 16.800 € Zuschuss
Der Eigenanteil läge in diesem Beispiel bei:
24.000 € − 16.800 € = 7.200 €
Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich bei 70 % Förderung ein maximaler Zuschuss von 21.000 €.
Was kann bei einer Wärmepumpe förderfähig sein?
Je nach Vorhaben können verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit dem Heizungstausch berücksichtigt werden, zum Beispiel:
- Wärmepumpe inklusive Zubehör
- Montage und Inbetriebnahme
- Speichertechnik
- Demontage und Entsorgung der alten Heizung
- notwendige Anschlussarbeiten
- Optimierung des Heizsystems
- hydraulischer Abgleich
- Anpassung von Heizkörpern oder Heizflächen, wenn technisch notwendig
- Fachplanung und Baubegleitung
- vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Heizungstausch
Die KfW nennt neben Kauf und Installation auch Fachplanung, Baubegleitung, akustische Fachplanung und Umfeldmaßnahmen als mögliche förderrelevante Kostenbereiche.
Wichtige Voraussetzungen
Damit die Förderung nicht gefährdet wird, müssen einige Punkte unbedingt beachtet werden:
Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit den Arbeiten vor Ort begonnen wird. Außerdem muss vor der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung kann als schädlicher Vorhabenbeginn gelten.
Außerdem muss für den Antrag eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, erstellt werden. Diese kann durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten erfolgen und enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Ablauf der Förderung
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Heizung aktuell vorhanden ist, welches Gebäude beheizt wird und welche Förderbausteine grundsätzlich möglich sein könnten.
2. Technische Planung
Eine Wärmepumpe muss zum Gebäude passen. Deshalb betrachten wir unter anderem Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperaturen, Aufstellort, Schallschutz und Warmwasserbedarf.
3. Angebot mit Förderbedingung
Damit der Antrag förderkonform gestellt werden kann, muss der Vertrag die richtige Förderklausel enthalten.
4. Antrag über das KfW-Portal
Der Zuschuss wird über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt. Die Antragstellung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
5. Umsetzung nach Förderzusage
Nach der Zusage kann das Vorhaben umgesetzt werden. Laut KfW muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten ab Zusage vollständig abgeschlossen werden.
6. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Abschluss werden Rechnungen, Nachweise und die Bestätigung nach Durchführung eingereicht. Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Warum sich eine Wärmepumpe lohnen kann
Eine moderne Wärmepumpe nutzt Umweltenergie aus Luft, Erde oder Wasser und macht daraus Heizwärme für Ihr Gebäude. Besonders interessant ist der Umstieg, wenn aktuell noch eine alte Öl- oder Gasheizung betrieben wird.
Ihre Vorteile:
- weniger Abhängigkeit von Öl und Gas
- mögliche staatliche Förderung
- moderne und zukunftssichere Heiztechnik
- kombinierbar mit Photovoltaik
- kein Öltank notwendig
- geringere CO₂-Emissionen
- Wertsteigerung der Immobilie möglich
- bessere Planbarkeit bei steigenden Energie- und CO₂-Kosten
Für wen ist der Fördercheck sinnvoll?
Unser Wärmepumpen-Fördercheck eignet sich besonders für Eigentümer von:
- Einfamilienhäusern
- Zweifamilienhäusern
- Mehrfamilienhäusern
- vermieteten Wohngebäuden
- selbstgenutzten Wohngebäuden
- Gebäuden mit alter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung
Auch wenn Sie noch unsicher sind, ob eine Wärmepumpe bei Ihrem Gebäude technisch sinnvoll ist, können wir eine erste Einschätzung vornehmen.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Für eine erste Prüfung helfen uns folgende Informationen:
- Baujahr des Gebäudes
- Art und Baujahr der bestehenden Heizung
- Wohnfläche
- Anzahl der Wohneinheiten
- bisheriger Öl-, Gas- oder Stromverbrauch
- Fotos vom Heizraum
- Fotos der Heizkörper oder Fußbodenheizungsverteiler
- Informationen zum Warmwasser
- vorhandene Energieausweise oder Pläne, falls vorhanden
Je genauer die Angaben sind, desto besser kann die Wärmepumpe geplant und die mögliche Förderung eingeschätzt werden.
Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung
Bekomme ich immer 70 % Förderung?
Nein. Die 70 % sind der maximale Fördersatz. Ob dieser erreicht wird, hängt von der vorhandenen Heizung, der Nutzung des Gebäudes, dem Einkommen und der gewählten Wärmepumpe ab.
Muss ich selbst im Haus wohnen?
Nicht immer. Die Grundförderung ist auch bei vermieteten Gebäuden möglich. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind jedoch an weitere Voraussetzungen gebunden, insbesondere an die selbstgenutzte Wohneinheit.
Kann ich den Antrag stellen, nachdem die Arbeiten begonnen haben?
Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Andernfalls kann die Förderung gefährdet sein.
Muss ein Energieberater beauftragt werden?
Bei der Heizungsförderung kann die Bestätigung zum Antrag je nach Maßnahme durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Bei anderen Maßnahmen, zum Beispiel Gebäudehülle oder iSFP-Bonus, kann ein Energieeffizienz-Experte erforderlich sein.
Ist eine Wärmepumpe auch im Altbau möglich?
Ja, oft ist das möglich. Entscheidend sind die Heizlast, die benötigte Vorlauftemperatur, die Heizflächen und die Dämmqualität des Gebäudes. In manchen Fällen sind größere Heizkörper, eine Optimierung der Anlage oder weitere Maßnahmen sinnvoll.
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Sie möchten wissen, ob sich eine Wärmepumpe bei Ihrer alten Öl- oder Gasheizung lohnt?
Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Wärmepumpen-Check. Wir prüfen Ihr Vorhaben unverbindlich und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Technik, Kosten und möglichen Förderungen.
ATZ Gebäudetechnik
Ihr Ansprechpartner für Wärmepumpen, Heizung und moderne Gebäudetechnik.
Hinweis: Förderprogramme, Fördersätze und technische Anforderungen können sich ändern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der unverbindlichen Erstinformation und ersetzen keine verbindliche Förderzusage. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der KfW, BAFA und der zuständigen Förderstellen.